Gremienwahlen 2026
Bis zum 15. November 2026 – 18.00 Uhr finden Wahlen für die Gremien in unserer Pfarrei statt. Die Wahlen erfolgen durch ein Online-Portal bzw. durch Briefwahl.
Beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Möglichkeit zur Stimmabgabe bzw. die Beantragung der Briefwahl beginnt mit dem Erhalt der persönlichen Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg.
- Zu wählen sind:
- Kirchenvorstand: 5 Mitglieder.
- Pfarreirat: 6 Mitglieder.
- Gemeinderäte: St. Theresia 6 Mitglieder, Herz Jesu 5 Mitglieder, Zu den hl. Schutzengeln 5 Mitglieder.
- Wahlberechtigung:
- Kirchenvorstand: Wahlberechtigt sind alle katholischen Personen, die am 15.11.2026 das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrei haben (§ 2 Abs. 1 KVWahlG). Das Erlangen des aktiven Wahlrechtes für Personen, die nicht zur Pfarrei gehören, ist ausgeschlossen.
- Pfarreirat / Gemeinderäte: Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie sind nur Wahlberechtigt und erhalten die persönliche Wahlbenachrichtigung, wenn Sie im Wahlverzeichnis eingetragen sind. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragung im Wahlverzeichnis vom 11.10.2026 bis 01.11.2026, indem Sie zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros persönlich (vor Ort oder telefonisch) nachfragen (§ 7 Abs. 3 KVWahlG). Eine Auskunft in Schrift- oder Textform (z. B. durch Brief oder E-Mail) kann nicht beantragt und nicht erteilt werden. Sollten Sie nicht im Wahlverzeichnis eingetragen sein, können Sie durch Beibringung der notwendigen Unterlagen (z. B. Personalausweis, Meldebescheinigung) die Eintragung beantragen. Mängel im Wählerverzeichnis sind spätestens bis 01.11.2026 schriftlich bei der Wahlkommission anzuzeigen, damit Ihre Stimme nicht verloren geht.
- Die Feststellung des Wahlergebnisses und die Vergabe der Sitze erfolgt aufgrund der Online-Wahl analog zu § 20 Abs. 3 KVWahlG.
Weiterhin freuen wir uns über alle Personen, die kandidieren und sich so in der Pfarrei einbringen möchten. Die notwendigen Dokumente finden Sie hier: